Deklaration der Duftstoffe

Warum werden bei den Dr. Hauschka Produkten manchmal einzelne Duftstoffe deklariert?

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sammelbezeichnung „Parfum“ werden auf den Dr. Hauschka Kosmetikprodukten zusätzlich einzelne Duftstoffkomponenten (z. B. Citral, Limonen oder Geraniol) in der INCI-Deklaration angegeben. Ein Sternchenhinweis (*aus natürlichen ätherischen Ölen) hinter den einzelnen Duftstoffen verweist auf deren natürliche Herkunft als Bestandteile der verwendeten Ätherisch-Öl-Mischungen, die zur Beduftung der Dr. Hauschka Präparate ausschließlich eingesetzt werden. Die gesetzliche Pflicht zur Deklaration besteht bereits seit 2005 und soll als Zusatzinformation für Duftstoffallergiker dienen. Sie sieht vor, dass insgesamt 26 Duftstoffe in der Inhaltsstoffliste von Kosmetika genannt werden, sobald diese in einer bestimmten Konzentration im Produkt vorhanden sind. Die Herkunft der Duftstoffe (synthetisch oder natürlichen Ursprungs) spielt hierbei keine Rolle. Daher müssen auch die natürlichen Duftkomponenten der für Dr. Hauschka Kosmetik verwendeten ätherischen Öle deklariert werden.